Notdienstauftrag
Erteilung eines rechtsverbindlichen Notdienstauftrages an die
Firma Gangluff Wärme- und Versorgungstechnik GmbH
Industriestraße 27
55543 Bad Kreuznach
Mit der Erteilung eines Auftrages bestätigen Sie, dass Sie
- Eigentümer und Betreiber der Heizungsanlage sind, bzw. Eigentümer des Gebäudes, in dem sich die Anlage befindet, bzw.
- als Hausverwaltung einen rechtlich verbindlichen Auftrag im Namen und auf Rechnung der/des Eigentümers erteilen, bzw.
- als Mieter von Ihrem Vermieter autorisiert sind, einen Notdienstauftrag zu erteilen. Für den Fall, dass der Vermieter die Rechnung zurückweist, bestätigen Sie uns hiermit, dass wir die Rechnung an Sie stellen. (Dies betrifft nicht Ihre Rechte im Innenverhältnis zu Ihrem Vermieter).
- als Hausmeister vom Eigentümer / Eigentümergemeinschaft bzw. der Hausverwaltung autorisiert sind, einen Notdienstauftrag zu erteilen. Für den Fall, dass diese die Rechnung zurückweist, bestätigen Sie uns hiermit, dass wir die Rechnung an Sie stellen. (Dies betrifft nicht Ihre Rechte im Innenverhältnis).
Der Auftraggeber bestätigt, dass ein freier Zugang zu den Geräten gewährleistet ist.
Liefer- und Zahlungsbedingungen
Die nachfolgenden Liefer- und Zahlungsbedingungen nehmen Sie hiermit verbindlich an. Notdienst-Grundpreis: 130,00 EUR inkl. derzeit gültiger MwSt. von 19% - zuzüglich Stundensatz: 77,95 EUR inkl. derzeit gültiger MwSt. von 19% pro Arbeitszeitstunde - (+) plus jeweils gültiger Zuschlag wie folgt:
- Mo. bis Do., zwischen 16:30 Uhr und 20:00 Uhr: Zuschlag 25%
- Mo. bis Fr., zwischen 20:00 Uhr und 22:00 Uhr: Zuschlag 50%
- Freitag zwischen 13:30 Uhr und 20:00 Uhr: Zuschlag 25%
- Samstag: Zuschlag 50%
- Sonntag: Zuschlag 100%
- Feiertage: Zuschlag 150%
Die Arbeitszeit berechnet sich ab Abfahrt Betriebsstätte, der Einsatzzeit vor Ort einschließlich Rückkehr zur Betriebsstätte. Beim Zusammentreffen mehrerer Zuschläge ist nur ein Zuschlag, und zwar der höhere, zu zahlen.
Hinweis zu Corona
Mit der Beauftragung des Notdiensteinsatzes bestätigen Sie, dass
- kein aktueller Coronafall vorliegt
- sich niemand in Ihrem Hausstand in Quarantäne befindet
- niemand in Ihrem Hausstand Krankheitssymptome verspürt
- niemand in den letzten 7 Tagen Kontakt zu einem
Corona-Patienten hatte.